Wie funktioniert Nachqualifizierung ?

 

Als Nachqualifizierung wird individuelle abschlussorientierte Nachqualifizierung definiert. Ziel ist es, einen verwertbaren Berufsabschluss zu erreichen. Die Nachqualifizierung wird durch Bildungskoordinatoren vor Ort begleitet. Der Einstieg ist jederzeit möglich.

In der Durchführung gliedert sich die Qualifizierung in zwei zeitlich flexible Phasen:

In einer Vorschaltmaßnahme, die zwischen vier Wochen und neu Monaten dauert, werden vorhandene Kompetenzen festgestellt und dokumentiert. Die Kompetenzbilanzierung, für die 40-80 Stunden vorgesehen sind, ist die Grundlage für die individuelle Qualifizierungsplanung. Auch erste Qualifizierungsmodule können in dieser Phase bei einem Bildungsträger durchgeführt werden. Ein ca. zweimonatiges Betriebspraktikum kann zur Vorbereitung auf die zweite Qualifizierungsphase, die überwiegend im Betrieb stattfindet, genutzt werden.

Diese zweite Phase kombiniert in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis Arbeiten und Lernen. Der betriebliche Anteil beträgt ca. 70 Prozent. Darüber hinaus übernehmen mit einem Zeitanteil von ca. 30 Prozent Bildungsträger Aufgaben wie die Vermittlung theoretischer Lerninhalte und Lernfortschritts-kontrollen. Eine Qualifizierungsvereinbarung zwischen Teilnehmer/in, Betrieb und Bildungsträger regelt die Abläufe. Je nach individuellen Voraussetzungen werden die Qualifizierungen bis zu einer Dauer von 24 Monaten gefördert.

Den Betrieben stehen Lehr-Lernaufträge zur Verfügung, mit denen Arbeitsaufträge vorbereitet oder Arbeitsprozesse und -ergebnisse reflektiert werden können. Diese Lehr-Lernaufträge wurden in einem ESF-finanzierten Begleitprojekt entwickelt.

Ein Qualifizierungspass des Thüringer Netzwerks Nachqualifizierung, der thüringenweit genutzt wird, ermöglicht es, vorhandene und im Verlauf der Qualifizierung erworbene Kompetenzen einheitlich zu beschreiben. Er ist eine wesentliche Grundlage für die Zulassung zur Abschlussprüfung nach § 45 (2) BBiG oder § 37 (2) HwO (sogenannte Externenprüfung). Nach dieser Regelung können Personen zu den regulären Berufsabschlussprüfungen zugelassen werden, die über Berufserfahrung von der mindestens anderthalbfachen Dauer der Ausbildungszeit verfügen oder die glaubhaft machen können, dass sie die notwendige berufliche Handlungsfähigkeit erworben haben.

Selbstverständlich beraten wir Sie auch gern zu anderen Instrumenten der beruflichen Qualifizierung und empfehlen Ihnen geeignete Partner.